Mit dem Auto gegen Klima-Aktivisten: Blockaden-Fahrer vor Gericht
Es trifft auch die andere Seite: Bislang bekamen schon einige Klimablockierer Post und Verfahren wegen Nötigung. Nun ist auch ein Autofahrer deswegen dran.
In der Regel bleibt es beim Hupen und Schimpfen, am 2. November war es anders: Angezeigt und damit legal blockierten ab 8.19 Uhr 22 Aktivisten der Gruppe „Extinction Rebellion“ den Pirnaischen Platz in Dresden. Jeweils für sieben Minuten standen sie mit Transparenten an jeweils einem Arm der Kreuzung.
Offenbar zu viel für Wolfgang F. (57): „Dem Beschuldigten liegt zur Last, gegen 08.40 Uhr auf zwei sich dort in einer sogenannten Blockade im Rahmen einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung befindlichen Demonstrantinnen zugefahren zu sein“, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (49), „sodass diese – wie vom Beschuldigten beabsichtigt – entgegen ihrem Willen zur Seite treten mussten.“
Wurde gegen den Opelfahrer zuerst wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt, hat die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl wegen Nötigung beantragt.
30 Tagessätze zu je 50 Euro muss der bislang nicht Vorbestrafte zahlen, wenn der Antrag akzeptiert wird.